
By Jürgen Rilling
Jürgen Rilling ist Vorstandsvorsitzender einer foreign tätigen Bauaktiengesellschaft und Geschäftsführer eines nationwide tätigen Bauregieunternehmens. Er conflict langjähriger Präsident eines Baurechtsverbandes und im Vorstand eines Interessenverbandes für Immobilien-Anleger.
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Protzig kann sich auch nicht gegen die Berechnung der Fahrtzeit des Baumels mit Erfolg wenden. Ais Preisnebenabsprache ist eine solche Klausel bei Abwieglung der beiderseitigen Interessen regelmaBig angemessen. Merke: FoIgende KIauseIn in AGBs sind grundsatzIich wirksam: Angefangene Stunden werden aIs volle Stunden berechnet. Bei der Berechnung von Fahrtweg und Fahrtzeit wird grundsatzIich von einem Einsatz des Arbeiters ab seiner Geschaftsstelle ausgegangen. Eine KIauseI, wonach Fahrtzeiten aIs Arbeitszeiten geIten soIlen, ist dagegen unwirksam.
Dieser Sehadenersatzansprueh besteht im Grunde naeh aueh dann, wenn der Auftragnehmer dureh zusatzliehen Einsatz von Geraten und Personal die vorgesehene Bauzeit doeh noeh einhalt. Somit ist der Sehadenersatzansprueh des Baufix begrundet. Merke: Der Auftragnehrner ist zurn Zwecke der Schadensrninderung infolge der Bauverzogerung berechtigt, die erforderlichen Plankorrekturen an fehlerhaften Schal- und BewehrungspHinen selbst vorzunehrnen. Ein Ersetzen des dadurch entstandenen Schadens kann verlangt werden.
5 VOBIB abzurechnen hat und sonstige Ansprtiche ausgeschlossen sind? Bauherr Gliicklich laj3t sich vom Bauunternehmer Clever ein Haus bauen. Die AGB des Gliicklich enthalten eine Klausel, wonach die Leistungen des Bauunternehmers fiir den Fall, daj3 der Bauherr ohne besollderen Grund kiilldigt, gem. §6 Nr. 5 VOBIB abzurechnen hat und weitergehende Anspriiche des Auftragnehmers einschliej3lich etwaiger Schadensersatzsanspriiche ausgeschlossen sind. In den darauffolgenden Tagen will sich Gliicklich vom Vertrag losen, deshalb kiindigt er ohne Angabe von Griinden.